Arbeitnehmer haben auch dann gem. § 1 BUrlG Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn sie in dem gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig erkrankt waren. Das Gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer im gesamten Kalenderjahr eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezogen hat und eine tarifliche Regelung bestimmt, dass das Arbeitsverhältnis für die Zeit des Rentenbezugs ruht und danach wieder auflebt.
Das Bundeskabinett hat Anfang Juli den Gesetzentwurf zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern beschlossen. Durch die Neuregelung soll ein gemeinsames Sorgerecht für Unverheiratete auf einfachem und unbürokratischem Weg möglich sein, wenn nicht ausnahmsweise das Kindeswohl entgegensteht.
Das OLG Hamm hat erneut bestätigt, dass die Nichtaufklärung über sog. Rückvergütungen, die der Anlageberater von der Fondgesellschaft bei Anlageverkäufen erhält, einen Beratungsfehler darstellt. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass die Auslagerung der Anlageberatung aus dem Tätigkeitsbereich der Sparkasse nicht automatisch zu einer bankunabhängigen Anlageberatung führt, sondern auch hier wegen der wirtschaftlichen Verflechtung weiterhin Aufklärungspflicht bezüglich der Rückvergütungen besteht (OLG Hamm, Entscheidung vom 31.01.2012, I-34 U 110/11).
Der EuGH hat im April 2012 entschieden, dass Beamte ebenso wie Arbeitnehmer bei ihrer Pensionierung eine Urlaubsabgeltung verlangen können, wenn sie zuvor über eine längere Zeit wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen konnten (EuGH, Beschluss vom 07.04.2011, C-519/09 � May).
Das Bundeskabinett hat nunmehr ein Gesetz verabschiedet, das die Rechte von Patienten bei ärztlichen Behandlungsfehlern stärken soll. Das Gesetz soll zum 01.01.2013 in Kraft treten. Bei groben Behandlungsfehlern gilt nun eine umgekehrte Beweislast, d.h. der Arzt muss belegen, dass der Behandlungsfehler nicht ursächlich für die Schädigung war. Behandlungsfehler müssen zukünftig von den Ärzten dokumentiert werden. Schließlich müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen ihre Versicherten bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche zukünftig unterstützen.
LAG Rheinland-Pfalz stärkt Rechte von Leiharbeitern. Die Begründung, dass der Leiharbeitgeber für einen Arbeitnehmer keine Verwendung mehr habe, genögt nicht für eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung. Vielmehr muss auch der Leiharbeitgeber anhand der Auftrags- und Personalplanung nachvollziehbar darlegen, dass nicht nur eine kurzfristige Auftragsschwankung vorliege sondern langfrist der Bedarf weggefallen sei.
Der BFH ändert seine Rechtsprechung im Hinblick auf den Anfall von Erbschaftsteuer: Verzichtet ein Nachkomme gegenüber den (übrigen) Erben auf seinen Erbteil und erhält dafür eine Abfindung, fällt darauf keine Erbschaftsteuer an. Erbschaftsteuer fällt vielmehr nur an, wenn ein Erbe Vermögen aufgrund eines erbrechtlichen Vorgangs vom Verstorbenen erhält. Erbschaftsteuer wird also nur für Erbanfall, Vermächtnis oder geltend gemachte Pflichtteilsansprüche fällig. Verzichtet ein Erbe hingegen gegen eine Abfindung auf seinen Erbanteil und gerichtliche Auseinandersetzungen, liegt einer solchen Abfindungsleistung ein rein schuldrechtlicher Grund und eben kein erbschaftsteuerpflichtiger Vorgang zugrunde (BFH, Urteil vom 4.5.2011, Az: II R 34/09.
Klauseln über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank sind unwirksam. Das hat der BGH nunmehr entschieden. Bankkunden, denen für die Führung eines Darlehenskontos monatliche Gebühren belastet wurden, müssen diese nicht mehr zahlen. Zur Begründung führt der BGH an, dass die Kontoführungsgebühr nicht der Abgeltung einer vertraglichen Gegenleistung oder einer zusätzlichen Sonderleistung der Bank diene. Vielmehr führe die Bank das Darlehenskonto ausschließlich zu eigenen buchhalterischen bzw. Abrechnungszwecken. Der Bankkunde sei auf die Führung eines gesonderten Darlehenskontos durch das Kreditinstitut im Regelfall aber eben nicht angewiesen (Urteil vom 7.6.2011, Az: XI ZR 388/10).
Wie das OLG Brandenburg jüngst entschieden hat, muss eine Parkscheibe, um gültig zu sein, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaße von 11 x 15 cm aufweisen, da nur so gewährleistet werden könne, dass diese sodann auf gut abgelesen werden könne. Eine Pflicht, die Parkscheibe vorne hinter die Windschutzscheibe zulegen, bestehe hingegen nicht. Die Parkscheibe müsse vielmehr lediglich im Fahrzeug gut sichtbar hinterlegt werden (OLG Brandenburg, Aktenzeichen 2 Z 53 SS-Owi 495/10).
Bundesfinanzhof ändert Rechtsprechung! Wie der BFH jüngst in seinem Urteil vom 13.07.2011, AZ: VI R 42/10 nunmehr entschieden hat, können ab sofort die Kosten für Zivilprozesse bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, und zwar unabhängig davon, welchen Inhalt das Verfahren hatte. Ausnahme: Der Prozess wurde mutwillig geführt oder war von Anfang an offensichtlich aussichtslos.
EuGH stärkt erneut die Verbraucherrechte! Wie der EuGH jüngst in gleich zwei Fällen (Az.: C-65/09 und C-87/09) entschieden hat, reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn Firmen bei Produktmängeln einen Ersatz zur Verfügung stellen. Vielmehr müssen sie über die Lieferkosten hinaus auch für den Ausbau der mangelhaften Ware sowie den Einbau der neuen Ware aufkommen. Denn nur so würde dem Kunden kein Schaden entstehen. Die Entscheidung ist für alle EU-Mitgliedstaaten bindend.
BSG: Ein Hartz-IV-Empfänger, der privat krankenversichert ist, hat Anspruch auf Übernahme der Beiträge in voller Höhe! Denn das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum eines privat versicherten SGB II-Leistungsempfängers muss sichergestellt bleiben, so das Bundessozialgericht. Im Vergleich zu freiwillig versicherten Leistungsempfänger bestehe eine planwidrige Regelungslücke, die jedoch im Wege der Gesetzesauslegung und unter Beachtung des gesetzgeberischen Willens geschlossen werden müsse (Urteil vom 18.01.2011, Az.: B 4 AS 108/10 R).
BVerwG: Kindergeld für Geschwister nicht als Einkommen anrechenbar! Das Kindergeld, das für die Geschwister eines untergebrachten Kindes gezahlt wird, darf nicht bei der Berechnung des jugendhilferechtlichen Kostenbeitrags zum Einkommen der Eltern angerechnet werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht nun mit Urteil entschieden. Denn Kindergeld ist eine für das jeweilige Kind bestimmte Leistung und eine Anrechnung daher rechtswidrig (Urteil vom 12.05.2011, Az.: 5 C 10/10).
Wer auffährt ist schuld! Dies gilt nicht uneingeschränkt, vor allem nicht auf Autobahnen. Denn wie der BGH in seinem Urteil vom 30.11.2010, Az.: VI ZR 15/10 festgestellt hat, greift der sog. Beweis des ersten Anscheins bei Unfällen auf der Autobahn nicht, da solche Unfälle häufig wegen Unachtsamkeit des Vorausfahrenden beim Fahrstreifenwechsel (mit-)verursacht werden. Ist also nicht bewiesen, ob ein Fahrstreifenwechsel oder ein unachtsames Auffahren für den Unfall ursächlich war, ist vielmehr eine Haftungsteilung vorzunehmen.
"Knöllchen" wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen immer genau überprüfen lassen, vor allem wenn ein Fahrverbot droht. Denn wie die Erfahrung immer wieder zeigt, ist nahezu jeder dritte Bußgeldbescheid falsch und mithin anfechtbar. Dies liegt einmal an der relativ schnell eintretenden Verjährung, häufiger jedoch an der Ungenauigkeit des zum Einsatz gekommenen Messverfahrens. Gerade neue Messverfahren wie z.B. derzeit PoliScan sollten immer genau unter die Lupe genommen werden. Der Gang zum Anwalt ist daher immer zu empfehlen und bei einer bestehenden Rechtschutzversicherung für den Betroffenen allenfalls mit den Kosten für die Selbstbeteiligung verbunden.
Ständige Haushaltsbefristungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 TzBfG, also die über Jahre immer wieder vorgenommene Befristung von Arbeitsverträgen mit einem öffentlichen Arbeitgeber wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit, sind aus verfassungsrechtlichen Gründen unwirksam, urteilte das BAG am 09.03.2011 (Az.: 7 AZR 728/09). Damit hat das BAG den Kettenbefristungen, derer sich öffentliche Arbeitgeber in der Vergangenheit gerne bedient haben, um lange "Betriebszugehörigkeiten" zu vermeiden, eine eindeutige Absage erteilt und den Arbeitnehmern somit den Rücken gestärkt.
Wieder hat ein Gericht die Rechte der Verbraucher gestärkt und eine Bank zur Rücknahme von Fondsanteilen gegen Erstattung des ursprünglich gezahlten Kaufpreises verurteilt. Denn wie das OLG Stuttgart in seiner Entscheidung vom 22.03.2011 (Az.: 9 U 129/10) ausdrücklich festgestellt hat, handelt eine Bank, die für die Empfehlung eines bestimmtes Anlageprodukts Geld kassiert, egal welcher Geldgeber dahintersteckt, nicht mehr im Interesse Ihres Kunden. Verschweigt die Bank diese Kick-Back-Zahlungen, ist dies nach Meinung der Richter bereits "kriminell".
Deutsche Bank muss einem mittelständlichen Unternehmen wegen sog. Swap-Geschäfte (=spekulative Zinswetten) Schadensersatz in Höhe von 540.000 € leisten. Dies entschied der BGH am 22.03.2011 (Az.: XI ZR 33/10)und gab damit dem klagenden Unternehmen recht, dass es bei Abschluss des Geschäfts nicht genügend über die Risiken solcher Spekulationen mit lang- und kurzfristigen Zinsen aufgeklärt worden sei. Das Urteil könnte nun möglicherweise eine riesige Klageflut anderer Swap-Geschädigter nach sich ziehen.
BGH Werbung mit durchgestrichenen Preisen nur in engen Grenzen erlaubt! Wie der BGH in einer am 18.03.2011 verkündeten Entscheidung nunmehr klargestellt hat, ist das Werben mit einem neben den Angebotspreis angebrachten durchgestrichenem, deutlich höherem Preis für die Verbraucher oft irreführend und damit nicht zulässig. Künftig muss daher immer ersichtlich sein, wie lange der aktuelle Preis gilt und ab wann der durchgestrichene höhere Preis verlangt wird. Ohne entsprechende Erläuterung sei eine solche Werbung daher verboten.
BVerfG erklärt die vom BGH zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts entwickelte Dreiteilungsmethode für verfassungswidrig (vgl. Beschluss vom 25. Januar 2011, Az.: 1 BvR 918/10): Mit Urteil vom 30. Juli 2008 (BGHZ 177, 356) hat der BGH erstmals eine Unterhaltspflicht gegenüber einem neuen Ehepartner in die Bemessung des Bedarfs des vorangegangenen, geschiedenen Ehegatten einbezogen: Der Unterhaltsbedarf des eschiedenen Ehegatten sei zu ermitteln, indem seine bereinigten Einkünfte ebenso wie diejenigen des Unterhaltspflichtigen und dessen neuen Ehepartners zusammengefasst und durch drei geteilt würden (sogenannte Dreiteilungsmethode). Dem hat das BVerfG nun aber eine Absage erteilt: Der Gesetzgeber habe zwar in seiner Reform 2008 einiges geändert, an der Struktur der Unterhaltsbestimmung an sich jedoch festgehalten, dies insbesondere eben bzgl. der Ausrichtung des Unterhaltsmaßes an den ehelichen Lebensverhältnissen, mit der der Gesetzgeber auf die individuellen Einkommensverhältnisse der geschiedenen Ehegatten Bezug genommen hat, die er nach wie vor zum Zeitpunkt der Scheidung bestimmt wissen will.
BGH Vorgaben zur Farbwahl in Wohnraummietverträgen sind unwirksam - Dies hat der BGH nun jüngst noch einmal klargestellt (Beschl. vom 26.01.2011, Az.: VIII ZR 198/10). Weder kann der Vermieter die Farbe der eigenen vier Wände während der Mietzeit vorschreiben noch darf er von dem Mieter verlangen, dass dieser die Wohnung bei Auszug komplett weiss streicht. Lediglich völlig schrille oder unmögliche Farben müssen gegebenenfalls durch überstreichen oder die Anbringung neuer Tapeten beseitigt werden. Sind unzulässige Farbvorgaben in einem Formularmietvertrag enthalten, so muss der Mieter übrigens überhaupt nicht streichen.
Die vorbehaltlose Erstattung eines Guthabens aus einer Nebenkostenabrechnung bedeutet noch kein Schuldanerkenntnis des Vermieters, urteilte der BGH am 12.01.2011 (Az.: VIII ZR 296/09). Solange die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 BGB, wonach Nachzahlungen nach Ablauf von 12 Monaten nach der Abrechnungsperiode nicht mehr verlangt werden dürfen, nicht abgelaufen ist, kann der Vermieter die Betriebskostenabrechnung noch korrigieren und zuviel ausgezahltes Guthaben zurückverlangen.
BGH stärkt Anlegern erneut den Rücken: Wie der BGH in seiner am 11.01.2011 verkündeten Grundsatzentscheidung nunmehr klargestellt hat, haben Geschädigte, die seit den 90er Jahren in sogenannte Schrottimmobilien finanzierten, nun die Chance auf Schadensersatz. Kreditfinanzierte Immobilienverkäufe werden dabei bestenfalls sogar komplett rückabgewickelt und die Anleger erhalten ihr Geld zurück. Die Entscheidung wurde im wesentlichen damit begründet, dass die Vermittler des Finanzierungsmodells hohe Provisionen erhielten, die über die im Vertrag ausgewiesenen Vergütungen hinausgingen, worin der BGH eine "arglistige Täuschung der Anleger" und damit eine "Schadensersatzpflicht wegen vorvertraglicher Aufklärungspflicht" sah. Die Entscheidung könnte auch positiv auf andere "faule Geldanlagegeschäfte" ausstrahlen.
Besteht ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung in einem Arbeitsverhältnis, so kann das Gehalt sittenwidrig sein. Dies ist nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22.04.2009, Az.: 5 AZR 436/08, jedenfalls dann der Fall, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.
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