Wie das BAG in seinem Urteil vom 10.06.2010 nunmehr entschieden hat, war die fristlose Entlassung einer Kassiererin, weil sie zwei Pfandbons im Wert von 1,30 € für sich verbucht hatte, nicht gerechtfertigt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass ein in 30-jähriger Mitarbeit erworbenes Vertrauen nicht durch eine einmalige geringe Verfehlung "aufgezehrt", also zerstört werden könne. Die seit Jahrzehnten vertretene harte Linie des BAG wird durch diese Grundsatzentscheidung nunmehr erstmals durchbrochen zugunsten der Arbeitnehmer.